Selbständige haben abhängig von Ihrer beruflichen Tätigkeit unterschiedliche Absicherungsfragen zu klären. Diese sind anhand der individuellen Situation zu klären. Allgemein sind folgende Versicherungsbereiche zu überprüfen:
Eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist dringend zu em-pfehlen. Hiermit wird verhindert, dass in einem Schadensfall der Betrieb in die Insolvenz gerät. In diesem Falle droht u.U. der Durchgriff auf das Privatvermögen. In einigen Branchen sind Besonderheiten wie Umwelthaftpflicht oder Produkthaftpflicht abzusichern.
Der Betrieb, das Büro oder die Praxis sollten gegen die Risiken Feuer, Einbruchdiebstahl mit Vandalismus, ggf. Sturm und Leitungswasserschäden versichert sein. Da nach einem Schadenfall der Betrieb ggf. eine Zeitlang nicht weitergeführt werden kann ist eine angemessene Betriebsunterbrechungsversicherung notwendig.
Für elektronisches Equipment ist eine Elektronikversicherung zu prüfen. Computer oder andere elektronische Geräte können darüber hinaus sehr viel umfangreicher abgesichert werden, etwa auch bei Schäden nach unsachgemäßer Handlung im Betrieb.
Die Rechtsschutzversicherung für den Selbständigen kann folgende Bereiche beinhalten: Verkehrsrechtschutz im Betrieb und Privat, den allgemeinen Privatrechtsschutz für den Inhaber und Familie, den betrieblichen Rechtsschutz auch für Arbeitnehmer (Arbeitsrechtsschutz nur für den Inhaber), den Grundstücks- und Mietrechtsschutz
Zu beachten ist, dass der Vertragsrechtschutz nicht versichert ist. Eine Ausnahme ist bei einigen freien Berufen möglich. Ergänzungen im Versicherungs-Vertragsrechtschutz und für sog. Hilfsgeschäfte hinsichtlich der Betriebs-räume und Ihrer Einrichtungen sind möglich. Erweiterungen wie ein spezieller Strafrechtsschutz, der auch Honorare die über der Gebührenordnung liegen begleicht, sollten individuell besprochen werden. Die Prämien sind in der Regel abhängig von der Zahl der Mitarbeiter.
Für die persönliche Absicherung des Selbständigen gilt prinzipiell ähnliches wie im Versicherungs-Check allgemein dargelegt. Lediglich die Ausgangssituation eines Betriebsinhabers stellt sich anders dar.
Selbständige haben die Möglichkeit sich von der gesetzlichen Rentenversicherung und Krankenversicherung zu befreien. Besonders interessant ist die Befreiung von der Rentenkasse, da eine angestrebte Altersrente durch private Kapitaldeckung mit wesentlich geringerem Aufwand erzielt werden kann. Der Staat bietet verschiedene Förderinstrumente, wobei für Selbständige nur die Rürup-Rente in Frage kommt. Die diversen Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge können lediglich von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH oder AG genutzt werden. Hier können sehr interessante Modelle konzipiert werden. Darüber hinaus stehen alle Varianten von privater Vermögensbildung zur Verfügung.
Freiberufler sind idR bei einem Versorgungswerk versichert und können damit bereits auf einen nennenswerten Grundstock zur Altersvorsorge zurückgreifen.
Das wichtigste Gut eines jeden Erwerbstätigen und noch mehr eines Selbständigen ist die eigene Erwerbskraft. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher als Kernabsicherung anzusehen und sollte sehr genau geprüft werden.
Viele Gesichtspunkte sind zu beachten bei der Entscheidung für eine private oder gesetzliche Krankenversicherung. Je nach familiärer und beruflicher Situation können hier sehr unterschiedliche Empfehlungen ausgesprochen werden. Wichtig ist die Absicherung eines Tagegeldes bei längerer Erkrankung.
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