Wer einen
Schaden verschuldet, muss für die entstandenen finanziellen Folgen haften. Der Preis für
eine Sekunde Unaufmerksamkeit ist oft sehr hoch, denn Sie haften für den Schaden in unbegrenzter
Höhe.
Eine Privat-Haftpflicht-Versicherung schützt Sie gegen Haftpflichtansprüche im In-und Ausland, auch auf Urlaubsreisen
Nicht nur Sie sind gegen Haftpflichtgefahren versichert, sondern auch
Bei Kindern hängt der Umfang der Haftung vom Alter und von der Einsichtfähigkeit ab. Aber auch wenn das Kind selbst nicht haftet, können die Eltern als Aufsichtspflichtige haften. Auch dagegen sind Sie versichert.
Um die Haftpflicht aus der Haftpflicht von Hunden, Pferden usw. zu versichern, muss ein besonderer Antrag gestellt werden.
Leistungen:
Ihre Privat-Haftpflichtversicherung übernimmt für Sie
Im Schadenfall – was müssen Sie tun?
Schildern Sie das Schadenereignis bitte ausführlich; geben Sie die Anschriften von Zeugen an, und fügen Sie die Skizzen bei. Unsere Gesellschaft übernimmt für Sie die Prüfung der Frage, ob Sie haftpflichtig gemacht werden können. Je nach Sach- und Rechtslage werden unberechtigte Ansprüche befriedigt bzw. unberechtigte Forderungen abgewehrt. Erkennen Sie deshalb von sich aus keine Verpflichtungen zum Schaden an, und leisten Sie keine Zahlungen.
Legen Sie gegen Mahnbescheide und andere Verfügungen die Rechtsmittel ein, auf die Sie durch das Gericht aufmerksam gemacht wurden. Unterrichten Sie uns und die Gesellschaft von derartigen Vorgängen sofort, auch wenn der Schaden bereits gemeldet ist.